24 April 2023

Das Mysterium der Mietbescheinigung: Ein bürokratisches Labyrinth zwischen Datensparsamkeit und Sozialleistungen.

Liebe Leserinnen und Leser,

die Welt der Bürokratie birgt oft ungeahnte Abgründe, in denen sich selbst der hartnäckigste Antragsteller verirrt. In Arnsberg ist es die rätselhafte Mietbescheinigung, die uns zu einem Irrgarten aus Datensparsamkeit und Sozialleistungen führt.

Datensparsamkeit ist ein Eckpfeiler des Datenschutzes, doch scheinen unsere Arnsberger Behörden diesem Prinzip zuweilen weniger Beachtung zu schenken. Man kennt es: Die städtischen Ämter wünschen Daten aus immer neuen Quellen, als wäre es ihr täglich Brot. Doch gerade in Zeiten von Sozialleistungen ist Datensparsamkeit eine Frage von Würde und Respekt.

Betrachten wir das Beispiel eines Antragstellers beim Jobcenter: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge sollten genügen, um die benötigten Informationen bereitzustellen. Doch plötzlich taucht die Mietbescheinigung auf – ein Formular, das über 70 Datenpunkte abfragt und den Antragsteller vor schier unlösbare Rätsel stellt.

Die Mietbescheinigung ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits offenbart sie dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen, was zu Stigmatisierung und Benachteiligung führen kann. Andererseits werden Daten erhoben, die dem Jobcenter bereits vorliegen und durch andere Dokumente belegt sind. Die Arbeitsbelastung steigt, die Bearbeitungszeit verlängert sich – und das alles für eine Wohnungssicherung, die zur Zerreißprobe für den Einzelnen wird.

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Datensparsamkeit und der Schutz der Privatsphäre stehen an erster Stelle. Doch die Stadt Arnsberg scheint sich dessen nicht bewusst zu sein und besteht hartnäckig auf der Mietbescheinigung. Die Folgen sind gravierend: Depressionen, Angststörungen und eine unnötige Belastung für die ohnehin geplagten Antragsteller.

Dieses Thema ist auch gerichtlich ausdiskutiert worden, gewonnen hat der Datenschutz: Es muss immer das am wenigsten invasive Mittel zur Beschaffung der notwendigen Daten Verwendung finden. Gleichzeitig dürfen Daten aufgrund der Regel der Datensparsamkeit – die besten Daten sind jene, welche gar nicht erst erhoben werden – nicht doppelt und dreifach erhoben werden. Auch das Offenlegen des Bezugs von Sozialleistungen gegenüber dem eigenen Vermieter ist, wenn dafür keine Notwendigkeit besteht, nicht tragbar.

Warum der Datenschutzbeauftragte der Stadt Arnsberg sich dieser Thematik nicht annimmt, bleibt ein Rätsel, das wohl nur er selbst lösen kann. Vielleicht wird das Mysterium der Mietbescheinigung eines Tages gelüftet – und die Arnsberger Behörden wenden sich endlich den wirklich wichtigen Fragen zu.