14 October 2023

Vom Papier zur Praxis beim Weiterbildungsgeld: Wenn die Umsetzung von Sozialgesetzen schiefläuft.

🔗 Analyse des Weiterbildungsgeldes 📄

„Spring auf, spring auf
Auf den Zug der Opportunisten
Und leg dich zu den im Zug
Eingebetteten Journalisten
Und wir schreiben alle voneinander ab
Denn die Zeit, die drängt und das Geld is' knapp
Und es ist auch schon oft passiert
Dass alle abgeschrieben ha'm und keiner hat recherchiert
– Ausschnitt aus dem Songtext „Zug der Opportunisten“ von Marc-Uwe Kling

Einführung

Liebe Leserinnen und Leser,

heute beschäftigen wir uns erneut mit dem Weiterbildungsgeld und zusätzlich mit dem Bürgergeldbonus. Die regelmäßigen Leserinnen und Leser von Der Zaunpfahl können sich bestimmt noch an den ursprünglichen Beitrag vom 03.10. erinnern: Dort habe ich speziell das Gesetz zum Weiterbildungsgeld sehr ausführlich analysiert. Um hier nun eine bessere Trennung vorzunehmen, welche dem Verständnis dienen soll, habe ich den Artikel und die Analyse aufgetrennt. Die „Analyse des Weiterbildungsgeldes“ finden sie daher jetzt an andere Stelle.

Ich werde ihnen gleich die beiden Leistungen Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus erläutern. Dabei werde ich zeigen, welche Überlegungen vorher angestellt und wie diese zur Lösung der Probleme in Gesetze gegossen wurden. Danach zeige ich Ihnen, wie die Praxis der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter in Deutschland, hier aber speziell der Stadt Arnsberg und des Hochsauerlandkreises (HSK), die Ziele der Gesetze torpediert.

Ich wünsche Ihnen, meinen Leserinnen und Lesern, eine anregende Lektüre.

Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus – Neue Impulse für Bildung und Integration

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld gehört zur großen Grundsicherungs-Reform der Ampel-Regierung im Jahr 2023. Hierzu wurde vorher wichtige Überlegungen vorgenommen und in der Gesetzesbegründung dargelegt:

Das neu eingeführte Weiterbildungsgeld basiert auf soliden Überlegungen. Es zeigt sich, dass überwiegend monetäre Hürden Menschen davon abhalten, vorhandene Weiterbildungsangebote zu nutzen. Speziell für Personen, die Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehen und daher förderberechtigt sind, ist die finanzielle Lage oft prekär.

Dies führt paradoxerweise dazu, dass diese Personen trotz der mittel- bis langfristigen positiven wirtschaftlichen Aussichten durch Weiterbildung oft zögern, eine solche in Angriff zu nehmen. Die anfallenden Kosten während einer Weiterbildungsbemühung erscheinen in ihrer aktuellen finanziellen Situation untragbar.

Schlussfolgernd erkennt die Begründung an, dass Arbeitnehmer nicht zusätzlich finanziell belastet werden sollten, nur weil sie eine Weiterbildung wahrnehmen möchten. Ein erfolgreicher Abschluss nützt nicht nur dem Einzelnen für eine gesicherte Zukunft, sondern bringt auch dem Staat mittelfristig finanzielle Vorteile.

Es wird daher deutlich, dass es sich beim Weiterbildungsgeld um einen laufenden Zuschuss handelt, welcher laufende Mehraufwendungen durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme decken soll.

Bürgergeldbonus

Auch der Bürgergeldbonus wurde in der Grundsicherungs-Reform der Ampel 2023 eingeführt. Ähnlich wie beim Weiterbildungsgeld wurde auch hier in der Gesetzesbegründung vorher konkrete Überlegungen angestellt und zusätzlich sehr detailierte Vorgaben an die Verwaltung gemacht:

Mit Einführung des Bonus wird den Änderungen im Bereich des SGB II Rechnung getragen, nach denen die Zuweisungen von Maßnahmen teilweise nicht länger verbindlich, daher zwangsweise, möglich sind.

Es wird richtig festgestellt, dass eine Berufsausbildung wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Erwerbsintegration ist. Damit ist der Hebel der Forderung auf dem Weg zum Abschluss einer Berufsausbildung eine wirksame Möglichkeit, den Leistungsbezug im Bereich des SGB II zu beenden oder sogar ganz zu verhindern. Diese Änderungen sind im Kontext der Tatsache zu betrachten, dass im Bereich des SGB II gut ⅔ der Leistungsbezieher keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Des Weiteren geht die Begründung auf die Modalitäten des Bürgergeldbonus ein: Der Bonus wird im Folgemonat nach Teilnahme an einer Maßnahme ausgezahlt. Bei Teilzeiträumen zu Beginn oder Ende der Maßnahme wird eine anteilige Zahlung vorgenommen – innerhalb der Teilnahmezeiträume findet sich keine Regelung zu etwaigen anteiligen Zahlungen. Zudem wird klargestellt, dass eine Doppelförderung von Weiterbildungsgeld und Bonus ausgeschlossen ist.

Insgesamt stellt der Bürgergeldbonus eine gezielte Maßnahme dar, um bestimmte Gruppen – insbesondere junge Menschen – für den Arbeitsmarkt besser zu qualifizieren und zu motivieren. Das Gesetz sieht vor, sowohl Anreize zu schaffen als auch klare Regelungen zur Auszahlung des Bonus zu etablieren. Es ist daher deutlich, dass er Bürgergeldbonus nur zu Schaffung von Anreizen entworfen wurde und daher entsprechend ausgestaltet ist.

Fazit

Das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus dienen in ihrer Konzeption zwei unterschiedlichen Kernzielen und reflektieren diese auch in ihren jeweiligen Zahlungsmodalitäten.

Das Weiterbildungsgeld, konzipiert als eine Sozialleistung, ist vorwiegend dazu gedacht, Aufwendungen von Personen, die sich weiterbilden möchten, zu decken. Daher wird es vorschüssig gezahlt, um unmittelbar bei der Bewältigung von Mehrkosten, wie Fachliteratur, Arbeitsmaterialien oder auch soziale Kosten, zu helfen. Das Hauptanliegen dieses Geldes liegt in der finanziellen Unterstützung derjenigen, die eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung anstreben. Angesichts der Tatsache, dass erwerbslose Teilnehmende die mit der Weiterbildung verbundenen zusätzlichen Aufwendungen nicht ohne Weiteres über das Arbeitslosengeld decken können, wird durch das Weiterbildungsgeld ein monatlicher Zuschuss gewährt.

Der Bürgergeldbonus hingegen wurde ins Leben gerufen, um als nachschüssige Belohnung Anreize zu setzen. Er dient der Motivationssteigerung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere in Richtung einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Der Bonus unterstreicht die Bedeutung der Berufsausbildung als entscheidenden Faktor für eine nachhaltige Eingliederung in das Erwerbsleben. Dies wird speziell vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von Personen im SGB II-Bereich ohne abgeschlossene Berufsausbildung deutlich. Zudem liegt ein besonderer Fokus darauf, schwer erreichbare Jugendliche zu motivieren, an Angeboten teilzunehmen und diese nicht vorzeitig abzubrechen.

Ich kann daher an diesem Punkt feststellen, dass die aus den Gesetzen in meiner Analyse herausgearbeiteten Interpretationen sich im Wesentlichen mit den Aussagen aus den jeweiligen Begründungen decken. Insgesamt handelt es sich bei den Gesetzen und Begründungen um wohlüberlegte und sorgfältig geformte Texte, welche in ihrem Regelungsinhalt klar und deutlich sind. Ob innerhalb von Teilnahmezeiträumen eine anteilige Zahlung, z. B. bei Fehlzeiten, vorgesehen ist, wird in der Begründung nicht näher ausgeführt. Dies möchte ich aber insoweit einschränken, als durch die explizite Erklärung bezüglich der Teilzahlung zu Beginn und Ende einer Maßnahme impliziert werden könnte, dass sonst keine Kürzung erfolgen soll.

Die Interpretation des Weiterbildungsgeldes als vorschüssige Zahlung reflektiert die unmittelbaren Bedürfnisse der Weiterbildungsbereiten. Im Gegensatz dazu betont die Interpretation des Bürgergeldbonus als nachschüssige Zahlung den Anreiz- und Belohnungscharakter des Bonus für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Umsetzung der Verwaltung oder „Die Halluzinationen der Bundesagentur für Arbeit“

„Fachliche“ Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zuerst betrachten wir die bindenden Weistungen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus.

Die Weisungen zum Weiterbildungsgeld decken sich wenig mit meiner eignen Analyse. Stellenweise wirken die darin gemachten Aussagen so, als ob sie aus der Begründung des Bürgergeldbonus abgeleitet worden sind. Insbesondere die Regelungen zu der anteiligen und zu nachschüssigen Zahlung haben, wie gezeigt, keine Grundlage im Gesetz oder der Begründung. Solche Regelungen finden sich nur in den rechtlichen Grundlagen zum Bürgergeldbonus – wie diese bei der BA ihren Weg in die Weisungen zum Weiterbildungsgeld gefunden haben, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Dagegen sind die Weisungen zum Bürgergeldbonus fast deckungsgleich mit meiner Analyse. Sie sind darüber hinaus sogar bürgerfreundlicher ausgestaltet als meine eigene Interpretation des Bonus und seiner Modalitäten. Ob dies kritisch zu bewerten ist, wird sich in Zukunft zeigen: Dass Fehltage – entschuldigt oder unentschuldigt – keine Auswirkungen auf den Bonus haben, kann aber den Anreiz und Belohnungscharakter des Bonus untergraben.

Wenn Maßnahmeteilnehmer wissen, dass sie ohne Konsequenzen fehlen können, könnte dies die Motivation zur regelmäßigen und engagierten Teilnahme verringern. Das Grundprinzip eines Bonus liegt in der Belohnung von erwünschtem Verhalten. Die Tatsache, dass Fehltage nicht berücksichtigt werden, könnte dieses Prinzip verwässern. Einerseits ist es positiv zu bewerten, dass die Weisungen bürgerfreundlich gestaltet sind; andererseits muss auch der mögliche Missbrauch des Systems und die Fairness gegenüber denjenigen berücksichtigt werden, die sich aktiv engagieren und an den Maßnahmen teilnehmen.

Letztlich verbleibe ich skeptisch: Zum einen sind die Weisungen der BA beim Weiterbildungsgeld zum großen Teil ohne Grundlage und zum anderen, wird der Bürgergeldbonus über die Weisungen bürgerfreundlicher gestaltet, könnte damit aber auch seinen Zweck verfehlen. Ebenso verhält es sich mit dem Weiterbildungsgeld. Dadurch, dass dieses nicht den Überlegungen des Gesetzgebers folgend ausgezahlt wird, ist ein Erreichen, des angedachten Ziels nicht möglich.

Textbaustein des HSK

Die von der Stadt Arnsberg durch das Jobcenter eingesetzte Regelung zum Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus hat im Vergleich mit den fachlichen Weisungen der BA wenig Regelungsinhalt. Bei der Ausgestaltung als eine gemeinsame Regelung für beide Leistungen wurde noch weiter komprimiert und ignoriert, dass die rechtlichen Grundlagen dieser nicht miteinander vereinbar sind. Gleichzeitig ist dies aber auch Ausdruck dessen, dass derselbe Fehlschluss bei der BA vorhanden ist: Beide Leistungen scheinen auf den ersten laienhaft Blick sehr ähnlich zu sein. Nach meiner Analyse wird aber deutlich, dass dem nicht so ist. Es gibt unterschiedliche Vorüberlegungen, Intentionen, Vorgaben und all dies findet Ausdruck in den wohlüberlegten Formulierungen der Gesetze und der Begründungen.

Es fehlen hier erschwerend explizite Regelung zum jeweiligen Beginn der individuellen Leistung – dies schafft Unsicherheiten für die Empfänger der Leistungen und gibt den ausführenden Mitarbeitern des Jobcenters Möglichkeiten willkürlich zu handeln. Solche Handlungsspielräume an einer so sensiblen Stille zu schaffen, ist Ausdruck einer Missachtung unseres Sozialstaats und seiner Prinzipien. Dieser von der Stadt Arnsberg verwendete und vom HSK formulierte Textbaustand hat damit vollständig den Bezug zur gesetzlichen Grundlage verloren.

Der Vergleich mit den fachlichen Weisungen erbringt die Erkenntnis, dass diese höchstwahrscheinlich als Grundlage für diese Regelung verwendet wurde. Wobei, wie vorhin festgestellt, auch diese schon wichtige Überlegungen vermissen lässt.

Nach der Analyse aller Quellen und hier abschließend auch der Regelungen der Stadt Arnsberg verbleibe ich fassungslos: Beginnend ab der BA wird der Boden der Rechtsgrundlage weit über einen möglichen Interpretationsspielraum verlassen.

Endfazit

Ich habe in meiner umfassenden Analyse einen Ansatz gewählt, welcher von oben nach unten verlief. Vom Gesetz beginnend, über die Gesetzesbegründung, hin zu der bindenden fachlichen Weisung der BA und abschließend zu der vom HSK vorgegebenen Regelung des Jobcenter Arnsberg. Über diesen Weg, beginnend ab der Verwalter, konkret der BA, nimmt die Qualität der Arbeit rapide ab. Es verhält sich hier vergleichbar mit der „Stillen Post“: Umso weiter die Nachricht gereicht wird, um so weniger kommt von dem Inhalt an.

Dies hat an dieser Stelle fatale Konsequenzen: Die Ampel-Regierung hat die Lage vor der Konzeption des Bürgergeldbonus und des Weiterbildungsgeldes genau analysiert und zielgerichtete Maßnahmen und Lösungen erarbeitet, um den Problemen wirksam begegnen zu können. Dies zeigt sich durch die Gesetzesbegründung und durch die Formulierung der beiden Gesetze. Durch die ungenügende Umsetzung beider Änderungen wiederum können die angedachten Ziele nicht erreicht werden.

Das Weiterbildungsgeld hat konkret zum Ziel, die Menschen, welche willig sind sich weiterzubilden, zu unterstützen: Durch die Weiterbildung, welcher i. d. R. eine Maßnahme mit Laufzeiten um die 2 Jahre ist, gehen diese Menschen eine langfristige Verbindlichkeit ein. Gleichzeitig werden Sie durch Kosten belastet, welche im direkten Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen und ohne diese nicht zu tragen wären. Diesen Umstand anerkennend wurde das Weiterbildungsgeld geschaffen, um diese Menschen nicht nur zu unterstützen, sondern die Strafe für Ihren Willen zur Weiterbildung abzuschaffen. Denn, wie der Gesetzgeber richtig erkannt hat, sind die Mehrkosten, welche durch die Weiterbildung entstehen, nicht von den regulären Leistungen tragbar. Wenn sich jemand nicht nur dazu entschließt seine eigene Zukunft aktiv zu gestalten, sondern auch mittelfristig damit zum Netto-Steuerzahler werden könnte, kann man ihn für diese Entscheidung nicht bestrafen, sondern muss ihn wenigstens schadlos halten.

Bei dem Bürgergeldbonus wird ähnlich die Realität anerkannt, welcher man sich stellen muss: Das Konzept, aus „Zuckerbrot und Peitsche“, das Zuckerbrot zu streichen hat in den vergangenen 20 Jahren zu einer untragbaren Anzahl von gescheiterten Existenzen geführt. Etwa ⅔ der Menschen im Bürgergeldbezug haben keinen Berufsabschluss, welches ihr langfristiges Vorankommen behindert – dieser Umstand wurde mittlerweile anerkannt. Auch hat man erkannt, dass die Wahl zwischen »Miteinander« oder »Gegeneinander« durch die nicht nachvollziehbar oder willkürliche Praxis bei den Sozialleistungen zu dem Fehlen einer Kooperationsbereitschaft der Empfänger gegenüber den Behörden geführt hat. Um an dieser Stelle anzusetzen, hat man den Bürgergeldbonus konstruiert: Für die erfolgte Teilnahme an wichtigen Maßnahmen, welche den Beginn einer Verbesserung der Lebensverhältnisse darstellen können, wird man belohnt. Hierzu wurden gründliche Überlegungen durchgeführt und in der Gesetzesbegründung festgehalten, damit hier eine Verbesserung der Situation eintreten kann.

Durch die Umsetzung der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter in Deutschland, welche sich an der BA orientieren, werden diese Ziele nun massiv torpediert: Die Ausführungen der BA und der mir vorliegenden Regelung, welche mittelbar vom Hochsauerlandkreis stammen, lassen jedwede fachliche Eignung der Ausführenden vermissen. Nur ein kleiner Teil dieser Weisungen und Regelungen hat eine Basis in den Gesetzen der beiden Leistungen. Der Rest scheint willkürlich gestaltet und kann nicht mit den vorliegenden Quellen erklärt werden.


Dieser Zustand ist nicht nur bedenklich, sondern auch gefährlich, da er nicht nur das Vertrauen in die Institutionen untergräbt, sondern auch das Wohlergehen der Betroffenen gefährdet. Ein solch erheblicher Missstand in der Umsetzung von Gesetzen, die mit guter Absicht und fundiertem Hintergrundwissen geschaffen wurden, sollte nicht unbeachtet bleiben. Es ist dringend notwendig, die Implementierungspraktiken der BA und der Jobcenter zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie in Einklang mit den Gesetzen und ihrer beabsichtigten Wirkung stehen.

Gleichzeitig muss man die Rolle der klassischen Medien kritisch betrachten: Diverse Medienberichte übernehmen die Interpretation der BA bezüglich der Weiterbildungsgeld-Auszahlung unreflektiert. Um auf das Zitat am Anfang zurückzukommen: „Und es ist auch schon oft passiert[,] [d]ass alle abgeschrieben ha’m und keiner hat recherchiert1 Durch dieses Verhalten wird der Eindruck erweckt, dass die Weisungen der BA der Realität entsprechen, obwohl diese offensichtlich reine Halluzinationen darstellen.

Es liegt nun in den Händen der Entscheidungsträger, diesen Fehlentwicklungen entgegenzutreten und sicherzustellen, dass die ursprünglichen Ziele der Gesetze realisiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Lebensumstände der Bürger zu verbessern, tatsächlich ihren Zweck erfüllen und nicht durch administrative Hindernisse untergraben werden.

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen, dass Sie in Zukunft zu keinem Zeitpunkt der Willkür unserer Verwaltung ausgesetzt sind. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich adäquat zu währen, kann es passieren, dass Sie unter die Räder kommen. Und das wünsche ich niemanden.

Bis zum nächsten Mal.


  1. Ausschnitt aus dem Songtext „Zug der Opportunisten“ von Marc-Uwe Kling